NIS 2: Neue Herausforderungen für produzierende Unternehmen und Softwareanbieter

Informationssicherheit und Verschlüsselung, sicherer Zugang zu den persönlichen Daten der Nutzer, sicherer Internetzugang, Cybersicherheit.

Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie wird der Schutz kritischer Infrastrukturen in der Europäischen Union erheblich ausgeweitet. Diese neuen Regelungen betreffen nicht mehr nur traditionelle kritische Infrastrukturen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Unternehmen, darunter produzierende Unternehmen und Softwareanbieter. Unternehmen in der Lebensmittelherstellung, dem Maschinenbau sowie Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter und IT-Dienstleister müssen sich nun auf erweiterte Cybersicherheitsanforderungen einstellen.


Erweiterter Geltungsbereich von NIS2: 

Die NIS2-Richtlinie hat das Ziel, die Cybersicherheitsstandards in Europa zu erhöhen, indem sie den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert. Besonders produzierende Unternehmen wie Maschinenbauer und Lebensmittelhersteller sind durch ihre Abhängigkeit von digital vernetzten Systemen verstärkt gefährdet. Auch Softwareanbieter und SaaS-Unternehmen, die wesentliche IT-Dienste bereitstellen, fallen künftig unter die erweiterten Regelungen. Diese Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsvorkehrungen treffen, ihre Netzwerke schützen und regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen.


Finanzielle Folgen und Haftung der Geschäftsführung: 

Die Nichteinhaltung der NIS2-Vorgaben kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Unternehmen, die die neuen Sicherheitsanforderungen ignorieren, riskieren hohe Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere Millionen Euro betragen können. Zusätzlich drohen erhebliche finanzielle Schäden durch Betriebsunterbrechungen und den Verlust von Kundenvertrauen. Besonders kritisch ist die persönliche Haftung der Geschäftsführung: Gemäß der NIS2-Richtlinie können Geschäftsführer und leitende Angestellte bei nachweislicher Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden. Dies bedeutet, dass sie persönlich haftbar gemacht werden können, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht adäquat umgesetzt wurden und es zu einem Cybervorfall kommt.


Erste Schritte zur Vorbereitung: 

  1. Sicherheitsbewertung: Führen Sie eine umfassende Sicherheitsbewertung Ihrer IT-Systeme und Netzwerke durch, um Schwachstellen zu identifizieren. 
  1. Lieferantenprüfung: Überprüfen Sie die Sicherheitsmaßnahmen Ihrer Lieferanten und Partner, um sicherzustellen, dass Ihre gesamte Lieferkette gegen Cyberbedrohungen geschützt ist. 
  1. Notfallpläne: Entwickeln Sie Notfallpläne für Cyberangriffe, einschließlich klarer Kommunikationswege und Reaktionsstrategien. 
  1. Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Cybersicherheitsbedrohungen und der Einhaltung von Sicherheitsprotokollen. 



Unsere Expertise und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, Sie schnell und effizient auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Maßnahmen zu implementieren, um Ihre Systeme und Lieferketten zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben der NIS2-Richtlinie zu erfüllen. Dadurch minimieren Sie nicht nur das Risiko von Sicherheitsvorfällen, sondern schützen auch Ihre Geschäftsführung vor möglichen Haftungsansprüchen.

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